KOSTAL Newsbereich

22.07.2022

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Jetzt Chancen nutzen mit KOSTAL

Bundesregierung schnürt mit dem „Osterpaket“ 2022 ein Maßnahmenbündel, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben

Es ist vollbracht. Bundestag und Bundesrat haben der Energiewende mit dem aktuell verabschiedeten Osterpaket 2022 weiteren Aufschwung verliehen. Mit diesem umfangreichen Bündel gesetzlicher Initiativen und Maßnahmen soll ein starker Impuls gesetzt werden, um bis zum Jahr 2035 die Stromversorgung nahezu ganz aus regenerativen Energiequellen zu bestreiten. Dazu wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum 01.01.2023 maßgeblich geändert. „Eine notwendige Richtlinie für die Entwicklungen im Photovoltaikbereich und mehr Planungssicherheit für alle Installateure und PV-Anlagenbetreiber“, sagt Thomas Vogel, Leiter Produktmanagement der KOSTAL Solar Electric. „Die wesentlichsten Neuerungen machen den Weg frei, um große PV-Kapazitäten zu errichten und zu nutzen“, so Vogel weiter.

Die ursprüngliche Zielsetzung der klimaneutralen Stromversorgung wurde gestrichen und neu definiert.

Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Freiflächen und Dachanlagen werden signifikant angehoben. Pro Jahr ist eine Erhöhung des Zubauniveaus auf 22 Gigawatt angestrebt, sodass im Jahr 2030 deutschlandweit 215 Gigawatt Solarleistung installiert sein werden.

In Fünfjahresschritten soll dann die PV-Leistung auf 309 Gigawatt steigen und schließlich 2040 die Marke von 400 Gigawatt erreichen. Damit steht in den Sofortmaßnahmen eine starke Fokussierung auf den Solarenergiesektor im Vordergrund.

Alle wichtigen Änderungen im Kurzüberblick

Die Einspeisevergütung gewinnt nun durch sofortige Anhebung der Vergütungssätze wieder an Bedeutung. Damit wird neben der netzstromunabhängigeren Eigenversorgung mittels PV auch die Einspeisung ins Netz durch vorhandene Überkapazitäten in Haushalt und Gewerbe wieder interessant.

Der Anreiz für die Einspeisung wird angekurbelt, netzstabilisierende Wirkungen wie Peak Shaving oder Blindstromeinspeisungen werden unterstützt, technische Innovationen wie bidirektionales Laden und Entladen erhalten Aufwind durch Rückvergütung. „In allen Bereichen ist KOSTAL gut aufgestellt und technogisch führend“, ergänzt Vogel. „Wir freuen uns sehr auf diese Entwicklung. Der Ausbau unserer Produktionskapazitäten passt zu den Ausbauplänen aus dem Osterpaket.“

Das EEG stützt mit einem neuen und separaten Vergütungssatz PV-Anlagen, die in einem Jahr den komplett erzeugten Strom als sogenannte Volleinspeiser ins öffentliche Netz fließen lassen. Jetzt lohnt es sich erst recht, Dachflächen mit PV-Modulen voll zu belegen – eine ideale Alternative zu Eigenverbrauchsmodellen.

Beispiel: Bis 10 kWp können nach den geplanten neuen Vergütungssätzen bei einer Überschuss-Einspeisung bis zu 8,6 Cent pro kWh (gilt nur bei Nutzung der Direktvermarktung. Bei fester Einspeisevergütung reduziert sich der Satz um 0,4 Cent pro kWh) erzielt werden, bei Volleinspeisung jedoch satte 4,8 Cent mehr, nämlich 13,40 Cent pro kWh.

Dabei wird die Volleinspeisung degressiv vergütet, je größer die Anlage ist. Eine Anlage bis 100 kWp bringt so noch 11,3 Cent, eine Anlage bis 750 kWp noch 6,2 Cent pro kWh.

Mehr noch: Bis Anfang 2024 wird diese Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze ausgesetzt und ab Februar 2024 soll die Degression dann im 6-Monats-Takt und nicht mehr monatlich erfolgen, sodass sie einer Absenkung von einem Prozent entspricht. Von nun an wird nicht mehr kleinteilig gesteuert. Die EEG-Umlage wurde Anfang Juli bereits auf Null gesenkt und ist in der neuen EEG-Fassung dauerhaft gestrichen, sodass alle Stromnutzer durch den Wegfall der anteilig erhobenen Strombezugskosten entlastet werden.

Darüber hinaus schafft die Regierung mit weiteren Neuerungen Anreize, leicht und großflächig erneuerbare Energien einzusetzen: Die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen wird erweitert, die Ausschreibungspflicht für Bürgersolarparks bis 6 Megawatt entfällt, Netzanschlüsse für Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung lassen sich vereinfacht über Webportale abwickeln, und Anlagen auf einem Hausdach dürfen nunmehr zusammengefasst werden. Das bedeutet: Es ist möglich, zwei PV-Anlagen eines Hauses anzumelden – auch mit verschiedenen Betriebsarten, z. B. einer zur Eigenverbrauchsdeckung und einer weiteren zur Volleinspeisung. Hierbei sind entsprechende Messeinrichtungen nötig.

Eigenverbrauch erhöhen mit PLENTICORE plus
Eigenverbrauch erhöhen mit PLENTICORE plus
PIKO CI für Volleinspeiser
PIKO CI für Volleinspeiser
Speicher nachrüsten mit PLENTICORE BI
Speicher nachrüsten mit PLENTICORE BI

„Hier hat KOSTAL die passende Lösung“, weiß Thomas Vogel. „Für Eigenverbrauchsmodelle setzen unsere Kunden auf unsere PLENTICORE-Hybridmodelle mit passendem Speicher. Für Volleinspeisung sind die Gewerbewechselrichter PIKO CI interessant. Die von den immer leistungsfähigeren Solarmodulen angelieferten PV-Ströme werden schon jetzt bestens durch unsere Wechselrichter aller Baureihen mit bis zu 18 A effizient verarbeitet. Darüber hinaus können KOSTAL Wechselrichter einzeln oder zukünftig in Schwarmverschaltung hohe Kapazitäten leisten und in Verbindung mit entsprechenden Speichersystemen bis über 200 kWh bevorraten.“

Fazit: Von dem Osterpaket profitiert der gesamte Markt – vom Eigenheimbesitzer über Gewerbetreibende bis hin zu Projektplanern. Der Clou: KOSTAL berücksichtigt dabei clever die Sektorenkopplung der Elektromobilität mit der eigenen Wallbox ebenso wie die intelligente Vernetzung über Partner aus Wärme und Klimatisierung und bietet in diesem Zusammenhang eine hohe Flexibilität mit zahlreichen, kompatiblen Speicherherstellern.