NELEV 2024: Alles Wissenswerte auf einen Blick
Die Neuregelungen, die NELEV mit sich bringt, gelten ab sofort für neue PV-Projekte als auch solche, die sich noch im Anschluss- und Zertifizierungsprozess befinden. Ist Letzteres der Fall, steht den Betreibern offen, ob sie die Zertifizierung über das Anlagenzertifikat und die Konformitätserklärung fortführen möchten oder sich für die Neuregelung entscheiden, die sich nach § 2 Abs. 4 NELEV auf das Einheiten- und Komponentenzertifikate bezieht.
Diese Neuregelung bedeutet einen vereinfachten Zertifizierungsprozess bei Anlagenanschluss im Mittelspannungsbereich. Konkreter: Auf das Anlagenzertifikat B kann verzichtet werden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
1. Der Leistungsbereich der installierten Leistung beträgt kumuliert und hinter dem gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt zwischen 135 kW und 500 kW.
2. Die maximale Einspeiseleistung beträgt 270 kW.