Diese Sätze gelten für alle ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommene Anlagen. Die Degression, also eine sukzessive Verringerung der Vergütung, betrifft erst ab 2024 errichtete Anlagen und beträgt ein Prozent pro Halbjahr. Dies ist ein klarer Anreiz, sich noch 2023 für eine PV-Anlage zu entscheiden.
Bei der Volleinspeisung gelten sogar noch höhere Vergütungssätze. Allerdings muss die Anlage dem Netzbetreiber stets bis zum 1. Dezember gemeldet werden, damit die Vergütung im Folgejahr ausgezahlt werden kann. Es gilt, dass Anlagen bis 10 kWp 13,0 Cent einbringen. Bei größeren Anlagen werden ab der 11. kWh 10,9 Cent vergütet. Mit einer 18 kWp-Anlage erhält der Besitzer also 10 x 13,0 Cent plus 8 x 10,9 Cent pro kWp.
Besonders interessant ist die Abschaffung der sogenannten „70%-Abregelung“: Seit dem 1.1.2023 dürfen PV Anlagen den vollen Solarstrom ins Netz einspeisen. Diese Begrenzung der PV-Nennleistung entfällt bei bereits zuvor installierten Anlagen bis 7 kWp. Besitzer einer solchen Anlage können dies sogar rückwirkend geltend machen. Bei älteren Anlagen mit einer Leistung von 7 bis 25 kWp bleibt die technische Limitierung jedoch bestehen.